Der Nationale Sicherheitsrat, erweitert um die Ministerpräsidenten, ist am Donnerstag, dem 20. August zusammengekommen, um eine Bestandsaufnahme der epidemiologischen Situation vorzunehmen und um zu bestimmen, welche Maßnahmen zu verlängern sind und welche gelockert werden können.

Neben der Stabilisierung unserer Gesundheitslage zielten die in den letzten Wochen ergriffenen Maßnahmen darauf ab, den Beginn des neuen Schuljahres zu sichern – d.h. die Zirkulation des Virus ausreichend unter Kontrolle zu bringen, damit alle Kinder in die Schule zurückkehren können.

Alle Schüler werden somit auf der Grundlage des von den Gemeinschaften festgelegten „Code Gelb“ auf allen Unterrichtsebenen wieder zur Schule gehen können. Zur Erinnerung: Der Code Gelb bezieht sich auf eine Situation, in der das Virus noch aktiv, aber unter Kontrolle ist. Dieses System ermöglicht eine normale Schulwoche von 5 Tagen, vorbehaltlich der Einhaltung bestimmter Gesundheitsmaß­nahmen wie die Pflicht für Schüler über 12 Jahre und für Lehrkräfte, eine Maske zu tragen, und die Aussetzung bestimmter außerschulischer Aktivitäten im Sekundarschulwesen.

Zusätzlich zu dieser gemeinsamen Regelung werden die Unterrichtsminister in Gemeinden, in denen Infektionsspitzen festgestellt werden, auf den Farbcode Orange umstellen. Dieser Farbcode impliziert Anpassungen, wie z.B. eine reduzierte Anzahl Schultage für die zweite und dritte Stufe im Sekundarschulwesen. Eltern, Kinder und Lehrkräfte werden von den Schulen informiert.

Da im Hochschulwesen das Schuljahr später beginnt, finden dort noch Konsultationen statt, um die Regeln zu harmonisieren, die auf dem Campus gelten werden.

Ab dem 1. September und für einen Zeitraum von einem Monat:

  • Bleibt die Kontaktblase von 5 Personen – d.h. Menschen, mit denen Sie engen Kontakt haben – anzuwenden, unter denselben Bedingungen wie im August. Kontakte, bei denen der Sicherheitsabstand eingehalten wird, sind nach wie vor auf gleichzeitig 10 Personen beschränkt.
  • Allgemeine Maßnahmen in Bezug auf die sozialen Kontakte sind auf längere Sicht schwer durchsetzbar. Wir müssen vom Krisenmanagement zu einer langfristigen Dynamik des Risiko­managements übergehen können. Wir müssen in der Lage sein, die Art und Weise, wie wir soziale Kontakte nachhaltig pflegen, neu zu erfinden. Um dies so normal wie möglich und mit Rücksicht auf die Gesundheit aller zu tun, wurden die Experten von Celeval – unterstützt von anderen Spezialisten wie z.B. Psychologen – gebeten, dieses Thema vorrangig zu behandeln.
  • Empfänge nach Bestattungen können mit höchstens 50 Personen stattfinden, unter Einhaltung der auf das Gaststättengewerbe anwendbaren Regeln. Der nächste Nationale Sicherheitsrat wird sich mit der Frage einer möglichen Lockerung der Regeln für Empfänge im Allgemeinen befassen.
  • Was Geschäfte betrifft, so wird es nun möglich sein, zu zweit einzukaufen (diese beiden Personen können von Minderjährigen, die unter demselben Dach leben, oder einer hilfsbedürftigen Person begleitet werden), und zwar ohne zeitliche Beschränkung. Es versteht sich von selbst, dass das Verantwortungsbewusstsein aller gefordert ist, um Gedränge zu vermeiden. Anders als die anderen Maßnahmen, die ab dem 1. September gelten, ist diese Maßnahme bereits ab dem 24. August anwendbar.
  • In Bezug auf Publikum bei Veranstaltungen wird die Höchstzahl der Personen, die als Publikum – bei Sportveranstaltungen, in Theatern, im Rahmen kultureller Aktivitäten, in Kultstätten, Kongresssälen oder Auditorien – zugelassen sind, auf 200 Personen in Innenräumen und 400 Personen im Freien erhöht. Das Tragen einer Maske bleibt Pflicht, ebenso wie die Einhaltung von Sicherheitsregeln und -protokollen. Um den Fachleuten – bei Einhaltung der Sicherheitsvorschriften – mehr Flexibilität zu gewähren, wird es möglich sein, nach Prüfung durch den Bürgermeister und Genehmigung durch die zuständigen Minister von dieser Regel abzuweichen.
  • Personen, die in den letzten Monaten physisch getrennt waren, weil sie aus verschiedenen Ländern kommen, und die den Nachweis einer dauerhaften Beziehung erbringen, aber nicht verheiratet sind, dürfen ab dem 1. September die Grenze passieren. Diese Personen unterliegen den gleichen Test- und Quarantänebestimmungen wie andere Personen.

Was Reisen betrifft, so wird daran erinnert, dass seit dem 1. August alle Personen, die nach einem Auslandsaufenthalt von mehr als 48 Stunden in belgisches Staatsgebiet einreisen, das Passenger Locator Form ausfüllen müssen, mit dem nachverfolgt werden kann, wo der Reisende sich aufgehalten hat. Außerdem:

  • muss jeder, der aus einer roten Zone zurückkehrt, sich testen lassen und in Quarantäne bleiben, auch wenn er keine Symptome aufweist.
  • Personen, die aus einer orangen Zone zurückkehren, wird dies empfohlen. Diese Empfehlung sollte jedoch ernst genommen werden, insbesondere wenn die Person, die aus einer orangen Zone zurückkehrt, Risikokontakte hatte.
  • Darüber hinaus werden die Bürger gebeten, sich aktiv an der Kontaktrückverfolgung mit den Verantwortlichen der regionalen Callcenter zu beteiligen, damit diese mit jedem Kontakt aufnehmen können.

Die Entwicklung der Gesundheitslage wird wie immer genau beobachtet, und im nächsten Monat wird ein neuer Nationaler Sicherheitsrat stattfinden. Langfristiges Ziel ist es, vom Krisenmanagement zu einer langfristigen Dynamik des Risikomanagements überzugehen.