Der um die Ministerpräsidenten erweiterte Nationale Sicherheitsrat ist zur Erörterung der Arbeit von Celeval zusammengetreten; Celeval war gebeten worden, eine längerfristige Vision des Managements der Gesundheitsrisiken zu entwickeln.

Die sechs goldenen Regeln sind in dieser Vision von zentraler Bedeutung.

Zur Erinnerung: Es geht darum:

  • die Hygieneregeln einzuhalten,
  • seine Aktivitäten vorzugsweise im Freien auszuüben,
  • an anfällige Personen zu denken,
  • Abstand zu halten (1,5 m),
  • seine engen Kontakte zu begrenzen,
  • die Regeln über Zusammenkünfte einzuhalten.

Was die sozialen Kontakte betrifft, so können die Bürger alle Personen treffen, die sie wünschen, vorausgesetzt, sie halten stets Abstand; wenn dies nicht möglich ist, tragen sie eine Maske. In keinem Fall dürfen die Bürger mehr als 10 Personen zur gleichen Zeit am selben Ort treffen (Kinder nicht einbegriffen).

Enge Kontakte mit einer Person, die nicht zum selben Haushalt gehört, über mehr als 15 Minuten, ohne Abstand von 1,5 m und ohne Maske müssen so weit wie möglich eingeschränkt werden. Da Studien zeigen, dass eine Mehrheit der Bürger eine Zahl benötigen, an die sich halten können, raten die Experten jedem, in dieser Phase nicht mit mehr als 5 Personen (außerhalb des Haushalts) pro Monat engen Kontakt zu haben.

Auf Veranstaltungen, die nicht von Berufsangehörigen organisiert werden, ist es nie möglich, mehr als 10 Personen zur gleichen Zeit am selben Ort zusammenzubringen (Kinder nicht einbegriffen). Veranstaltungen, die von Berufsangehörigen unter Einhaltung der Regeln für Horeca-Betriebe und der betreffenden Protokolle organisiert werden, unterliegen keiner Beschränkung der Gästezahl; pro Tisch sind jedoch höchstens 10 Personen zugelassen. Tanzen ist zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht erlaubt.

Für Veranstaltungen mit Publikum gelten die bestehenden Regeln weiter, bis die Protokolle angepasst werden. Der Nationale Sicherheitsrat hat Celeval gebeten, zur Überarbeitung dieser Regeln mit den zuständigen Ministern und den verschiedenen Sektoren zusammenzuarbeiten, um den Sektoren Stabilität und Vorhersehbarkeit zu geben und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich unter Aufrechterhaltung des Schutzes der öffentlichen Gesundheit wirtschaftlich zu erholen.

Das Tragen einer Schutzmaske bleibt obligatorisch, wenn die Sicherheitsabstände nicht garantiert werden können. Da es jedoch unnötig ist, sie immer und überall aufzuerlegen, sind Masken ab dem 1. Oktober im Freien nicht mehr Pflicht, außer an (von den lokalen Behörden festgelegten) Orten, an denen viele Menschen zusammenkommen und wo die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können. Maskenpflicht gilt auch weiterhin an genau definierten überdachten Orten wie z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften oder Kinos, unabhängig von der Besucherzahl (siehe Liste im Ministeriellen Erlass).

Beim Einkaufen gibt es keine Beschränkung mehr hinsichtlich der Anzahl der Personen (immer unter Einhaltung des Sicherheitsabstands) und der für den Einkauf erlaubten Zeit.

Im beruflichen Umfeld wird Homeoffice nach wie vor empfohlen.

Auf der Grundlage dieser sechs Regeln arbeiten die Experten von Celeval weiterhin an der Erstellung eines Barometers der Epidemie auf nationaler, regionaler und auch provinzialer Ebene, das schrittweise eingeführt werden soll. Dieses Barometer muss weiter verfeinert werden. Es wird nach einem Stufensystem vorgegangen: je schlimmer die Situation in einem bestimmten Gebiet, umso restriktiver die ergriffenen Maßnahmen. Hauptsächlich, aber nicht ausschließlich, wird die Entwicklung der Zahl der Krankenhausaufnahmen berücksichtigt werden. Angestrebt wird eine Einigung im Konzertierungsausschuss in zwei Wochen.

Im Bereich des Testings ist eine Reihe von Entscheidungen getroffen worden, nämlich:

  • Erhöhung der Testkapazität der bestehenden Triage-Zentren und Einrichtung neuer Teststellen. Die föderierten Teilgebiete arbeiten derzeit an diesem Vorhaben,
  • Schaffung eines Call-Centers, das es ermöglicht, alle Anfragen auf eine einzige Informationsstelle zu konzentrieren und die Allgemeinmediziner zu entlasten,
  • Einführung einer Plattform zur Terminabsprache, um die Anfragen über die verfügbaren Zentren zu verteilen.
  • Erleichterung des Verwaltungsaufwands für Ärzte durch die Einführung einer „Korona-Verschreibung“ Mitte Oktober für bestimmte asymptomatische Fälle – wie z.B. Rückreisen aus dem Ausland,
  • Oder Patienten ermutigen, Testergebnisse direkt über das Internet zu erhalten, insbesondere über das Cozo-System oder Meinegesundheit.be.

Zum Thema Kontaktrückverfolgung wird am 30. September die mobile Anwendung Coronalert gestartet. Am Ende dieses Monats wird eine Pressekonferenz mit allen Informationen über die Anwendung organisiert.

Die Quarantäne ist verkürzt und vereinfacht worden:

  • Im Falle von Symptomen muss sich der Patient sofort für 7 Tage isolieren und so bald wie möglich seinen Arzt für einen Test kontaktieren. Wenn der Test positiv ist, wird die Quarantäne fortgesetzt, und wenn der Test negativ ist, kann die Quarantäne verlassen werden, sobald die klinische Situation es erlaubt.
  • Asymptomatische Personen, die engen Kontakt zu einer positiven Person hatten, gehen, sobald sie davon erfahren oder über die Kontaktrückverfolgung kontaktiert werden, sofort für 7 Tage ab dem letzten Tag, an dem sie engen Kontakt zu der infizierten Person hatten, in Quarantäne. Dies gilt nur im Falle eines engen Kontakts mit einer positiven Person. Am 5. Tag ist dann ein einziger Test erforderlich. Fällt der Test positiv aus, wird die Quarantäne um weitere 7 Tage verlängert. Fällt der Test negativ aus, endet die Quarantäne nach dem 7.

In Bezug auf die Rückkehr aus dem Urlaub:

  • Ab Freitag wird von Reisen in rote Zonen stark abgeraten, sie sind nicht länger verboten.
  • Bei Rückkehr aus orangefarbenen Zonen entfällt die Testpflicht.
  • Reisende, die aus roten Zonen zurückkehren, müssen sich ab dem ersten Tag ihrer Rückkehr in Quarantäne begeben und am fünften Tag getestet werden. Sie können sich dieser Verpflichtung entziehen, wenn sie ein Selbstbewertungsdokument ausfüllen, das dies nach Analyse rechtfertigt. Diese Anweisungen gelten nicht für Personen, die sich weniger als 48 Stunden in einer roten Zone aufhalten, wie z.B. Grenzgänger.

Für Paare unterschiedlicher Staatsangehörigkeit und/oder mit Wohnsitz in verschiedenen Ländern wurden die Bedingungen für ihre Zusammenführung gelockert. Von nun an müssen sie ein Zusammenleben von mindestens 6 Monaten (statt einem Jahr), eine Beziehung von einem Jahr (statt zwei, mit 2 statt 3 Treffen für insgesamt 20 statt 45 Tage, unter Berücksichtigung der geplanten, aber wegen Covid abgesagten Besuche) oder, wie bisher, ein gemeinsames Kind nachweisen.