Auf der Grundlage der Empfehlungen der für die Exit-Strategie zuständigen Expertengruppe trat der Nationale Sicherheitsrat am Freitag, dem 24. April, im Egmont-Palast zusammen, um die Exit-Strategie aus der Korona-Krise festzulegen.  Die Föderale Regierung und die föderalen Körperschaften haben seit dem vergangenen 12. März gemeinsam eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung von Covid-19 in unserem Land einzudämmen. Ermutigende Indikatoren – wie die Verringerung der Zahl der täglichen Krankenhauseinweisungen oder die Abflachung der Kurve der virusbedingten Todesfälle – ermöglichen es nun, ganz allmählich ein Ausstiegsszenario vorzubereiten. Nichtsdestotrotz betonen die Behörden, dass das Virus nach wie vor in unserem Land präsent ist und für die Bevölkerung weiterhin eine Gefahr darstellt.

Die strengen Ausgangsbeschränkungen gelten zumindest bis einschließlich 3. Mai fort. Danach könnte Belgien mit den Lockerungsmaßnahmen beginnen, soweit es die Umstände erlauben.

Alle Maßnahmen, die nicht ausdrücklich aufgehoben werden, gelten weiterhin fort.

 

Diese Regeln bleiben in Kraft

Es ist wichtig zu betonen, dass bestimmte Regeln in Kraft bleiben werden, unabhängig davon, in welcher Übergangsphase wir uns jeweils befinden. Dies sind:

– Einschränkung der Kontakte zwischen den Menschen

– Einhaltung des Sicherheitsabstands

– Beachtung der Hygienevorschriften, auch als „Barrieregesten“ bekannt.

 

Mund und Nase bedecken

Die Abdeckung von Mund und Nase wird Teil der Exit-Maßnahmen sein. Dies kann mithilfe einer sogenannten „Komfortmaske“ oder eines anderen alternativen Schutzes (Schal, Kopftuch) geschehen. Diese Maßnahme:

– wird für den öffentlichen Raum stark empfohlen,

– und ist Pflicht für Benutzer des öffentlichen Personennahverkehrs ab dem zwölften Lebensjahr. Diese Maßnahme tritt am 4. Mai in Kraft.

Das Tragen der Masken allein bietet keinen ausreichenden Schutz, wenn es nicht im Zusammenhang mit der Einhaltung der Sicherheitsabstände und Hygienemaßnahmen erfolgt.

Die Föderale Regierung und die föderalen Körperschaften werden sich gemeinsam dafür einsetzen, dass jeder Bürger mindestens eine standardisierte Stoffmaske kostenlos erhält. Es wurden verschiedene Initiativen in diesem Sinne ergriffen. Die Behörden werden sich ebenfalls bemühen, den Bürgern zwei „Filter“ bereitzustellen, die sie in gekaufte oder selbst gefertigte Masken einsetzen können.  Chirurgische und FFP2-Masken sind nach wie vor dem medizinischen Personal, Pflegeheimen, öffentlichen Körperschaften und Sicherheitsdiensten vorbehalten.

Am Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber – auch im öffentlichen Sektor – seinen Mitarbeitern erforderlichenfalls Mittel zu deren Schutz bereitstellen.

Die Behörden erinnern daran, dass das Abdecken von Mund und Nase im Allgemeinen keinen ausreichenden Schutz bietet, wenn der Sicherheitsabstand und die Hygienemaßnahmen nicht strikt eingehalten werden.

 

Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Eine schrittweise Lockerung der Ausgangsbeschränkungen zieht unweigerlich eine verstärkte Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nach sich. Um Menschenansammlungen zu vermeiden, empfehlen wir:

– sich mit seinen eigenen Transportmitteln fortzubewegen (zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Auto usw.), um denjenigen den Vorrang zu geben, die öffentliche Verkehrsmittel am meisten benötigen;

– die Stoßzeiten des Berufsverkehrs zu meiden.

 

Exit-Strategie

Alle nachgenannten Daten können sich je nach Gesundheitslage und Entwicklung des Virus ändern.

 

  1. Phase 1 – a (4. Mai, voraussichtlich)
  • Industrie und B2B-Dienstleistungen

Telearbeit bleibt die Norm. Wenn Unternehmen beispielsweise den Sicherheitsabstand nicht einhalten können, kann dies durch die Umsetzung einer Reihe von Gesundheitsempfehlungen, einschließlich des Tragens einer Maske, kompensiert werden.

Im Hinblick auf die Arbeitsorganisation hat die Zehnergruppe einen allgemeinen Leitfaden mit angemessenen Maßnahmen verabschiedet, der als Grundlage für den Abschluss von sektoralen oder Betriebsvereinbarungen dienen wird. Er wird damit zur Referenz für ein allmähliches Hochfahren unserer Wirtschaft unter sicheren Bedingungen für alle Beteiligten.

  • Handel und Hotel- und Gaststättengewerbe

Die Regeln gelten unverändert fort, eine Ausnahme bilden Stoff- und Kurzwarengeschäfte, die angesichts der wichtigen Rolle, die sie in Bezug auf den Schutz von Gesichtsmasken einnehmen, wieder öffnen können.

  • Gesundheitssektor

In den letzten Wochen hatte die Epidemie erhebliche Auswirkungen auf das Gesundheitswesen, sowohl was die Primärversorgung als auch die Krankenhäuser betrifft. Arbeitsgruppen befassen sich bereits mit der Frage, wie man sowohl der Notwendigkeit gerecht werden kann, die mit Covid-19 infizierten Menschen weiterhin optimal versorgen zu können, als auch den Zugang zur allgemeinen und spezialisierten Gesundheitsversorgung schrittweise und sicher zu vereinfachen. Ziel ist es, dass so bald wie möglich alle Menschen wieder „normalen“ Zugang zur Gesundheitsversorgung erlangen, ohne die medizinische Infrastruktur zu überlasten, die für die Versorgung der an dem Virus Erkrankten erforderlich ist.

  • Das tägliche Leben

Körperliche Betätigung im Freien mit maximal zwei weiteren Personen zusätzlich zu denen, die unter demselben Dach wohnen, ist erlaubt, vorausgesetzt, dass die Sicherheitsabstände jederzeit eingehalten werden. Es wird auch erlaubt sein, andere im Freien stattfindende Sportarten ohne Körperkontakt auszuüben. Selbst wenn für diese Aktivitäten eine Infrastruktur erforderlich ist, bleibt der Zugang zu den Umkleideräumen und Gemeinschaftsduschen sowie zu den Cafeterien verboten.

 

  1. Phase 1 – b (11. Mai, voraussichtlich)
  • Einzelhandel

Diese Phase ermöglicht die gleichzeitige Wiedereröffnung aller Geschäfte ohne Einschränkungen hinsichtlich ihrer Größe und des Sektors, sodass alle die gleichen Erfolgschancen haben. Diese Wiedereröffnung unterliegt in jedem Fall bestimmten Auflagen. Diese werden in Absprache mit den Sektoren und den Sozialpartnern festgelegt.

Die Auflagen betreffen:

– die Organisation der Arbeit

– den Kundenempfang

– den beschränkten Zugang zu den Geschäften, um ein Kundengedränge zu vermeiden.

Dies gilt nicht für Berufe mit physischem Kontakt.

  • Das tägliche Leben

Kurzfristig werden wir auch die Zukunft der Sportveranstaltungen klären.

 

  1. Phase 2 (18. Mai, voraussichtlich)
  • Einzelhandel

Es wird geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen sogenannte Kontaktberufe (z. B. Friseure) ihre Tätigkeit wieder ausüben können.

  • Kulturelles Leben

Die Eröffnung von Museen kann unter bestimmten Bedingungen in Betracht gezogen werden. Zum Beispiel durch die Entwicklung eines Ticketingsystems.

  • Das tägliche Leben

Bei Mannschaftssportarten ist das Training im Freien nur in einem offiziell gemeldeten Verein erlaubt, und auch nur dann, wenn bestimmte Auflagen eingehalten werden.

  • Schulen

Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs wird ab dem 18. Mai allmählich erfolgen. Nicht alle Schülerinnen und Schüler werden sofort wieder zur Schule gehen.

Jede Gemeinschaft wird dafür selbst verantwortlich sein, in Absprache mit dem Schulsektor diese Entscheidung in die Praxis umzusetzen.

 

Einige weitere Optionen werden ebenfalls geprüft:

– die Möglichkeit von privaten Treffen daheim,

– die Möglichkeit, mehr Menschen zu Hochzeiten und Beerdigungen zuzulassen,

– die Möglichkeit für mehr als zwei Personen, eine Aktivität im Freien auszuüben,

– die Möglichkeit, Tagesausflüge in bestimmte Landesteile zu erlauben oder den Zweitwohnsitz zu besuchen.

 

  1. Phase 3 (frühestens am 8. Juni, voraussichtlich)

Es sind mehrere Punkte zu prüfen:

– Die Modalitäten einer möglichen und schrittweisen Wiedereröffnung von Restaurants und, zu einem späteren Zeitpunkt, von Gaststätten, Bars und dergleichen. Dies wird auf jeden Fall unter strengen Auflagen geschehen müssen.

– Die verschiedenen Sommeraktivitäten wie Auslandsreisen, Jugendlager (eine Entscheidung dürfte bis Ende Mai getroffen werden), Praktika, Touristenattraktionen, aber auch kleinere Freiluftveranstaltungen.

Die einzige Gewissheit ist, dass Großveranstaltungen wie Festivals nicht vor dem 31. August stattfinden dürfen.

 

Voraussetzungen für den Erfolg

Um die Lockerung der Beschränkungen unter optimalen Bedingungen zu gewährleisten, werden das Testing und Tracing (Rückverfolgung) eine wichtige Rolle spielen.

Was die Tests anbelangt, so ist das Ziel, einen Labortest allen Personen anbieten zu können, die diesen benötigen, d. h. Personen mit Symptomen und bei denen ein Arzt eine Infektion vermutet; Personen, die aufgrund ihres Berufs stark dem Virus ausgesetzt sind, sowie Personen, die dem Virus durch engen Kontakt mit einer infizierten Person ausgesetzt waren.

Die Kapazität unserer Labors wird bis zum 4. Mai 25.000 PCR-Tests pro Tag erreichen, wobei diese Kapazität auf 45.000 gesteigert werden kann. Um die Durchführung der Tests zu unterstützen, sind die öffentlichen und privaten Labors sowie die föderale Plattform vollständig mobilisiert.

Was die Versorgung mit medizinischer Ausrüstung betrifft, so gehen die Lieferungen weiter, und wir verfügen über genügend Vorräte.

Für das Tracing wird eine koordinierte Strategie zwischen Regionen und Gemeinschaften mit Unterstützung durch föderale Experten ausgearbeitet.