Bei der Sitzung des Nationalen Sicherheitsrats (NSR) an diesem Mittwoch, den 15. April wurden mehrere Beschlüsse gefasst. Wie jedes Mal beruhen die Entscheidungen auch dieses Mal auf den Einschätzungen wissenschaftlicher Experten.

Demgemäß wurde bei der Zusammenkunft des NSR in Absprache mit den Ministerpräsidenten beschlossen, die derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen bis einschließlich 3. Mai zu verlängern.

Um die verlängerten Beschränkungen etwas aufzuweichen, haben wir ebenfalls beschlossen, dass:

  • Bau- und Gartenmärkte unter denselben Auflagen wie für Lebensmittelmärkte wieder öffnen können. Demgemäß sind die Sicherheitsabstände
  • Ebenso wird es Bewohnern von Betreuungsstätten – wie Alten- und Pflegeheimen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen – wieder gestattet, Besuche eines bestimmten Angehörigen zu empfangen. Dies unterliegt jedoch der Voraussetzung, dass der jeweilige Person seit zwei Wochen keinerlei Symptome der Krankheit Darüber hinaus muss es sich bei dem Besucher stets um dieselbe Person handeln. Für die Organisation der Besuche werden die Altenheime verantwortlich zeichnen. Diese Regelungen sind auch auf Personen anwendbar, die alleine leben und sich nicht fortbewegen können.

Die Grundregeln bleiben bis zum 3. Mai unverändert und sind zwingend einzuhalten. Die Ordnungskräfte werden dies weiterhin überprüfen.

Nächste Woche wird eine weitere Sitzung des Nationalen Sicherheitsrats stattfinden, in deren Rahmen der nächste Schritt der Aufhebung der Beschränkungen konkretisiert werden soll. Unser Ziel ist, die schrittweise Aufhebung bis Anfang Mai durchspielen zu können. Zu beachten ist, dass es sich dabei um einen veränderlichen Prozess handelt, der sich wie bisher an der Arbeit von Wissenschaftlern orientiert.

Die Strategie wird auf mehreren Säulen fußen, darunter die Sicherheitsabstände, flächendeckende Tests, aber auch Tracing (Rückverfolgung) sowie die Ausarbeitung neuer Regelungen für die Arbeitswelt.

Ohne Frage wird das Tragen von Masken – darunter auch Komfortmasken – im Rahmen der Strategie für die Aufhebung eine wichtige Rolle spielen. In dieser Hinsicht haben wir von Wissenschaftlern und den föderalen und regionalen Vertretern des Gesundheitssektors einen ersten Bericht erhalten. Aus diesem geht hervor, dass Stoffmasken – sobald die Ausgangsbeschränkungen schrittweise aufgehoben werden – immer dann zu empfehlen sind, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Dies wird insbesondere über eine landesweite Produktion sichergestellt. Dessen ungeachtet ersetzen Masken weder Hygienemaßnahmen noch Sicherheitsabstände.

Ebenso wird sich der Nationale Sicherheitsrat kurzfristig zu den Analysen und Vorschlägen der für die Exit Strategy zuständigen Gruppe äußern. Dies betrifft insbesondere das angemessene Timing und die Voraussetzungen für die schrittweise Wiederöffnung von Geschäften sowie schlussendlich von Cafés, Restaurants und Bars, aber auch den Sachstand in Bezug auf Schulen, Ferienaktivitäten sowie Jugendbewegungen und Reisen. Fest steht schon jetzt, dass vor dem 31. August keinesfalls Massenveranstaltungen wie Festivals stattfinden dürfen.

In der Arbeitswelt haben die aktuellen Regelungen so lange Bestand, bis die Vereinbarungen Sektor für Sektor unter Dach und Fach sind. Die Vereinbarungen sollen Unternehmen ermöglichen, schnellstmöglich wieder einen normalen Geschäftsgang aufzunehmen und dabei angemessene Arbeitsbedingungen ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten, die an die jeweiligen Umstände angepasst sein müssen. Telearbeit soll noch weiterhin über einen bestimmten Zeitraum die bevorzugte Arbeitsform bleiben.